| 2007-02-28 Bundessozialgericht: Technische Übersetzungen sind keine kreativen publizistischen Werke Übersetzungen von Bedienungsanleitungen und Werbebroschüren sind keine kreativen publizistischen Werke. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel klargestellt. Es fehle der Interpretationsspielraum, den es bei literarischen Übersetzungen gebe. Bei technischen Übersetzungen handle es sich somit nicht um eine publizistische Leistung. Die Übersetzung sei „gewissermaßen nur eine Kopie des Originaltextes, wie sie auch ein Übersetzungscomputer liefern könne“. Geklagt hatte die Künstlersozialkasse, die von einem Elektrounternehmen aus Nordrhein-Westfalen Sozialabgaben von rund 2.700 Euro eintreiben wollte. Scharf kritisiert wird das Urteil von der Berliner tageszeitung, die in einer Glosse kommentiert: Selten hat man ein lebensfremderes Urteil
gesehen. Die meisten Gebrauchsanweisungen sind doch reine Kunstwerke.
Wir zitieren aus einem koreanischen Computer-Handbuch: „Nimmer etwas
auf den Stromschnur liegen zu gestatten. Nimmer diesen Monitor legen,
wo der Schnur von Personen darauf spazierengehen grausam behandelt
wird.“ Wenn das keine Kunst ist …
[Text: Richard Schneider. Quelle: dpa, 2007-02-23; taz, 2007-02-24. Bild: Richard Schneider.] www.uebersetzerportal.de |
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