| 2007-12-15 Unternehmenssteuerreform: Ab 2008 längere Abschreibungsfristen für Computer, Drucker, Handys Am 1. Januar 2008 tritt in Deutschland die Unternehmenssteuerreform in Kraft. Dadurch ändern sich auch die Abschreibungsregeln für Freiberufler. Ab 2008 müssen Anschaffungen über zum Teil deutlich längere Zeiträume abgeschrieben werden, so dass es sinnvoll sein kann, ohnehin geplante Anschaffungen noch im Jahr 2007 vorzunehmen. Zudem können künftig „abnutzbare bewegliche Güter des Anlagevermögens“ wie Büromöbel, Telefone, Drucker, Faxgeräte nicht mehr bis zu einer Höhe von 410 Euro (ohne MwSt.), sondern nur noch bis zu 150 Euro auf einmal im selben Kalenderjahr als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Anschaffungen zwischen 150 und 1.000 Euro werden künftig als Sammelabschreibung in einem Posten zusammengefasst und einheitlich mit 20 Prozent pro Jahr abgeschrieben. Die Nutzungsdauer der verschiedenen Wirtschaftsgüter ist in den Tabellen zur „Absetzung für Abnutzung“ (AfA-Tabellen) festgelegt. Beispiele:
Ein gutes Beispiel dafür ist das Mobiltelefon: Die Kosten für ein Handy, das mehr als 150 Euro kostet, und das ist bei höherwertigen Modellen mit Push-E-Mail und GPS immer der Fall, müssen auf fünf Jahre verteilt werden. Der typische Erneuerungsrhythmus liegt, bedingt durch die Tarife für Vertragshandys, jedoch bei zwei Jahren. Das Bundesfinanzministerium erhofft sich kurzfristig Steuermehreinnahmen von 4,2 Mrd. Euro. Es will unter anderem mit dieser Maßnahme die Steuerentlastungen durch die Unternehmenssteuerreform gegenfinanzieren. Allerdings holen sich die Unternehmen das Geld in den Folgejahren zurück, so dass sich die neuen Regelungen nach Ansicht von Experten langfristig neutral auf das Steueraufkommen auswirken dürften. [Text: Richard Schneider. Quelle: Tagespresse, 2007-11/12. Bild: photocase.de.] www.uebersetzerportal.de |
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