2003-01-13
„Berliner Affäre
sicherlich kein Einzelfall.“ Dragoslava Gradincevic-Savic (ATICOM) zur
Situation der Gerichts- und Polizeidolmetscher in NRW
Dragoslava Gradincevic-Savic,
Düsseldorf, ist im Vorstand der ATICOM für die Berufsgruppe der
Gerichtsdolmetscher und -übersetzer zuständig. Das Übersetzerportal
befragte sie vor dem Hintergrund der Berliner Affäre zur Situation
in Nordrhein-Westfalen.
Zur Person
Gradincevic-Savic: Seit 1982 arbeitet sie als Konferenzdolmetscherin und
Übersetzerin mit den Arbeitssprachen Kroatisch, Mazedonisch, Serbisch,
Slowenisch und Deutsch, seit 1984 auch für Polizei und Justiz. In
zahlreichen großen Ermittlungs- und Strafverfahren wurde sie bundesweit
von diversen Polizeipräsidien, Landeskriminalämtern und dem Bundeskriminalamt
beauftragt.
Seit
1990 engagiert sich Dragoslava Gradincevic-Savic darüber hinaus in
der Aus- und Fortbildung. Mehrere Jahre war sie Dozentin bei der Ausbildung
von Gebärdensprachdolmetschern. Als Referentin an der Justizakademie
Nordrhein-Westfalen in Recklinghausen informierte sie Richter und Staatsanwälte
über den Einsatz von Dolmetschern in der Justiz. Vielen Lesern ist
sie durch ihre Seminare für den BDÜ und die ATICOM zu demselben
Themenkreis bekannt.
Frau Gradincevic-Savic,
handelt es sich Ihrer Ansicht nach bei der Berliner Affäre um einen
Einzelfall?
Nach Erkenntnissen der ATICOM
ist solch ein Betrugs- und Bestechungsfall bundesweit sicherlich kein Einzelfall.
Der Berliner Fall ist allerdings der erste, der zu solchen Konsequenzen
auch auf Beamtenseite geführt hat.
Wie können sich Einzelübersetzer
oder Büros überhaupt eine bevorzugte Berücksichtigung bei
der Vergabe von Aufträgen verschaffen? Es gibt bei Gerichten und der
Polizei doch Listen, in die ausschließlich entsprechend qualifizierte
Personen aufgenommen werden. Dadurch dürften alle Eingetragenen doch
die gleichen Chancen haben.
Es gibt bei den Gerichten
zwar Einzeldolmetscherlisten mit „persönlich und fachlich geeigneten,
allgemein beeidigten Dolmetschern und ermächtigten Übersetzern“,
aber es gibt keine Verpflichtung, diese Einzeldolmetscher auch tatsächlich
zu laden bzw. zu beauftragen.
In den
meisten Fällen bestimmen auch nicht die Richter selbst, wie es eigentlich
die gesetzliche Bestimmung vorsieht, wer als Dolmetscher und Übersetzer
beauftragt wird, sondern untergeordnete Hilfskräfte in den Geschäftsstellen.
Im Polizeibereich
(zumindest im Bundesland Nordrhein-Westfalen) gibt es zwar die Verordnung
des Innenministers, dass bei Polizeibeauftragung aus den beim Landeskriminalamt
(LKA) geführten Listen mit ausschließlich „persönlich,
fachlich geeigneten und überprüften Einzeldolmetschern“ zu laden
ist. Gewerbliche Maklerbüros werden in diesen Listen – so das NRW-Innenministerium
1990 in einer schriftlichen Stellungnahme an uns als Berufsverband – nicht
geführt. Der Innenminister wies auch darauf hin, dass nur in ganz
bestimmten Ausnahmefällen (zum Beispiel bei Gefahr) von dieser Verordnung
abgewichen werden darf. Dennoch ergehen Tag für Tag nachweislich Beauftragungen
seitens der Polizei an gewerblich geführte Übersetzungs- und
Dolmetscherbüros gerade in diesem so sensiblen Bereich.
Hier
ein Auszug aus dem Schreiben des NRW-Innenministeriums:
Soweit die Polizei
zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen von Ermittlungsverfahren Dolmetscher
beauftragt, muss sie grundsätzlich auf diejenigen zurückgreifen,
die gemäß § 189 Abs. 2 GVG durch einen Landgerichtspräsidenten
für Übersetzungen der betreffenden Art allgemein beeidigt sind.
Aus den vorstehenden Gründen werden in polizeilichen Dolmetscherdateien
regelmäßig keine Dolmetscherdienste oder Übersetzungsbüros,
sondern nur einzelne Dolmetscher mit ihren Personaldaten geführt,
die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
Eine Zentraldatei wird beim LKA NW geführt, die allen Polizeibehörden
des Landes NW zur Aufgabenerfüllung zur Verfügung steht. [...]
Die Polizei kann [...] auf dem Gebiete der Gefahrenabwehr jeden beliebigen
Übersetzer in Anspruch nehmen. Eine Bindung an die Voraussetzungen
des § 189 Abs. 2 GVG besteht insoweit nicht.
Gegen eine gelegentliche
Beauftragung von Büros wäre ja nichts einzuwenden – zum Beispiel
dann, wenn in der Liste niemand für die gesuchte Sprache zu finden
ist. In einigen Städten scheint die Vergabe aber ausschließlich
an Büros zu erfolgen, oft auch nur an ein einziges Büro. Sind
Ihnen Beispiele für derartige Monopolstellungen bekannt?
Uns ist ein Fall vom Juli
2002 in Düsseldorf bekannt, bei dem ein auf der LKA-Liste stehender,
allgemein beeidigter Einzeldolmetscher, trotz Bedarfs an seiner Tätigkeit
und seiner Bereitschaft, für die Polizei zu arbeiten, von einem Polizeibeamten
einer Mordkommission „ausgeladen“ wurde, obwohl er gerade einige Minuten
vorher von Beamten der Kriminalwache für diese Mordkommission geladen
wurde. Kurze Zeit darauf rief ein gewerblich geführtes Maklerbüro
bei diesem Einzeldolmetscher an und wollte ihn für den Polizeieinsatz,
bei dem er ja gerade „ausgeladen“ wurde, verpflichten. Für diese Vermittlung
sollte der Einzeldolmetscher 50 % seines Honorars an den Makler zahlen.
Der daraufhin zu Rede gestellte Polizeibeamte der Mordkommission erklärte,
man habe „schließlich einen Vertrag mit diesem Makler und müsse
auf diesen zurückgreifen“.
Im Raum
Kleve reichte ein Einzeldolmetscher (Name und Anschrift sind der ATICOM
bekannt) im Herbst 2002 seine Rechnung für die von ihm bereits geleistete
Dolmetschtätigkeit bei Gericht unter eigenem Namen und eigener Kontoangabe
ein. Diese Rechnung des Einzeldolmetschers wurde jedoch vom Gericht nicht
angewiesen, sondern sie wurde an einen Makler, der in diesem Gerichtsbezirk
üblicherweise das Monopol für Gerichtsaufträge hatte, unter
Verstoß gegen das Datenschutzgesetz weitergereicht. Der Makler zog
seine „Provision“ ab, obwohl er in diesem Fall nachweislich den Auftrag
nicht vermittelt hatte, und überwies dem Dolmetscher das Restgeld!
Im Raum
Paderborn hat das Amtsgericht 1995 Begleitanschreiben verwendet, bei denen
bereits der Name nebst Anschrift zweier „Übersetzungsbüros für
alle Sprachen“ (Makler) als Exklusiv-Auftragnehmer für Gerichtsübersetzungen
und Dolmetschaufträge im Vordruck selbst enthalten waren. Das Formular
enthielt zwar noch ein Leerzeile, in die man einen anderen Auftragnehmer
eintragen konnte, aber die Vergabe erfolgte wohl so, dass der Beamte in
der Geschäftsstelle lediglich das Kreuzchen bei dem einen oder anderen
Maklernamen machte. Ermächtigte Übersetzer als Einzelpersonen/beeidigte
Dolmetscher aus der vom zuständigen OLG bzw. Landgericht geführten
Liste kamen daher als Auftragnehmer erst gar nicht in Frage oder zum Zuge.
Das Gericht
hat auf unsere Beschwerde erklärt, es handle sich dabei „lediglich
um den von einer einzelnen Rechtspflegerin entworfenen und nur von dieser
benutzten und nicht um einen allgemein verwendeten Vordruck“. Der Rechtspflegerin
könne „nicht untersagt werden, sich für ihren Gebrauch ein derartiges
Formular anzufertigen und jeweils eines der darin angeführten Büros
auszuwählen“.
Von Unkenntnis
der Abläufe in Übersetzungsbüros zeugt folgende Passage
des Antwortschreibens: „Grundsätzlich ist Ihnen auch insoweit zuzustimmen,
dass nicht ein Dolmetscher- bzw. Übersetzerbüro, sondern eine
einzelne Person als Dolmetscher bzw. Übersetzer zu benennen ist. Nach
den hiesigen Erfahrungen ist aber davon auszugehen, dass mit der Beauftragung
eines Büros derjenige Dolmetscher bzw. Übersetzer beauftragt
wird, der innerhalb dieses Büros für die geforderte Sprache zuständig
ist. Da dies in der Regel immer nur eine Person ist, wird die Auswahl des
Dolmetscher oder Übersetzers daher nicht dem Büro überlassen.“
Warum lassen sich die
Behörden überhaupt auf Rahmenvereinbarungen und Exklusivverträge
ein? Die Büros sind ja nicht billiger, sondern eher teurer als Einzelübersetzer.
Die Behörde könnte viel mehr Geld sparen, wenn sie mit den Einzelübersetzern
direkt verhandeln würde.
Warum Rahmenverträge?
Zum Teil aus Bequemlichkeit. Es ist für die Behörden einfacher,
nur einen Ansprechpartner für alle Sprachen zu haben, als zudem in
eigener Verantwortung aus einer Liste den geeigneten Einzeldolmetscher
herauszusuchen. Zum anderen ist es die in ihrer Gesamtheit und Tragweite
noch nicht erkannte Problematik.
Diese
Vorgehensweise hat durchaus auch für die Behörden ein nicht zu
unterschätzendes Gefahrenpotenzial, wenn man die Auswahl der Dolmetscher
für diesen hochsensiblen Bereich Unqualifizierten überlässt.
Nach
unseren jahrelangen Beobachtungen ist der Großteil der Makler, die
diese „Büros für alle Sprachen“ leiten, selber für die Tätigkeit
als Dolmetscher/Übersetzer unqualifiziert. Wenn man aber selber unqualifiziert
ist, kann man Qualität weder festlegen, noch sucht man sie zu erreichen.
Daher ist der einzige Leitgedanke bei der Auswahl der einzusetzenden „Dolmetscher“
durch diese Makler nicht die Qualität, sondern die Maximierung des
Gewinns in der kürzestmöglichen Zeit.
Zudem
wird es diesen Maklern von Behördenseite sehr leicht gemacht. Es gibt
bisher keine ernsthaften Konsequenzen, wenn man schlechte Arbeit abliefert.
Und die Behörden selbst sind derart an mangelhafte Dolmetschleistungen
gewöhnt, dass sie gar nicht wissen, was qualifizierte Profis leisten.
Folgerichtig
sind diese Makler auch hauptsächlich nur in diesem Bereich tätig.
In der Industrie können Maklerbüros mit dieser Arbeitsweise kaum
auf Dauer bestehen, weil dort Schadensersatzansprüche für mangelhafte
Arbeit durchaus geltend gemacht werden.
Sind Ihnen Fälle
von Abrechnungsbetrug bekannt?
Im so genannten Hahnwald-Strafverfahren
hat das Kölner Landgericht 1995 statt auf die in der Liste des Oberlandesgerichts
(OLG) Köln eingetragenen beeidigten Dolmetscher zurückzugreifen,
einen Makler („Dolmetscher für alle Sprachen“) aus dem gut 100 km
entfernten Dortmund beauftragt, die Dolmetscher für das Verfahren
zu stellen. Dieser Makler berechnete gegenüber dem Gericht den Hauptberufszuschlag
(50 % des Stundensatzes!) für die eingesetzten Nichtprofis (da Studenten,
Maler, ja sogar Hilfsarbeiter eingesetzt wurden). Zudem wurde in betrügerischer
Absicht auch bei den Reisekosten manipuliert. Der Makler stellte seine
Rechnung so aus, als ob die „Dolmetscher“ jeweils aus Dortmund nach Köln
zu den einzelnen Verhandlungstagen anreisten (sie kamen jedoch ausnahmslos
aus dem Kölner Raum). Die Rechnung des Büros belief sich damals
für sechs eingesetzte Dolmetscher auf insgesamt 175.000 DM. Der Fall
schlug zunächst auch in der Presse große Wellen, versickerte
dann aber sehr schnell und hatte – unseres Wissens – keine Konsequenzen.
Zumindest der damals beauftragte Makler arbeitet und vermittelt weiter
im Gerichtsbereich.
Ist es üblich, dass
Übersetzer und Dolmetscher mit Geschenken für die Auftragsvergabe
werben oder sich damit für diese bedanken?
Die verbreitetste Form der
Bestechung sind die so genannten Werbegeschenke. Man braucht sich nur in
den Gerichten und Polizeibehörden im gesamten Land die Diensträume
anzusehen und schon fallen z.B. die nahezu überall an der Wand hängenden
Kalender der „Übersetzungsbüros für alle Sprachen“ auf.
Bestechung
im Rechtssinne ist naturgemäß von außen nur sehr schwer
nachzuweisen. Es bedarf eines beteiligten Insiders, der aus welchen Gründen
auch immer auspackt, um gerichtsrelevantes Beweismaterial zu erhalten.
Wir sind jedoch überzeugt, dass Ermittlungsbehörden bei ernsthafter
Beschäftigung mit diesem Thema sehr schnell fündig werden würden.
Es ist durchaus bekannt, dass Werbegeschenke an einzelne Beamte gereicht
werden, die unterschiedlichen Wert haben. Auch Einladungen zu Essen, Feiern
usw. sind durchaus verbreitet.
Haben Sie Beschwerden
aus der Mitgliedschaft über Unregelmäßigkeiten bei der
Auftragsvergabe bei Gerichten, Behörden oder Polizei erhalten?
Ja. Es gibt ganz bestimmte,
uns auch bekannte Gerichts- und Polizeibezirke, die immer wieder Unregelmäßigkeiten
bei der Auftragsvergabe aufweisen.
In welchen Städten?
Besonders auffällig
und schlimm ist es in Bonn, Dortmund, Hagen, Wuppertal, Langenfeld sowie
im Großraum Kleve.
Hat die ATICOM als Berufsverband
etwas dagegen unternommen?
Ja. Aber Beschwerden unsererseits
wurden trotz vorgelegter Beweise seitens der einzelnen Vorgesetzten bzw.
übergeordneten Dienststellen entweder nicht verfolgt oder lapidar
mit dem Satz abgetan, dass keine Unregelmäßigkeiten bekannt
sind bzw. man gebeten habe, diese Praxis einzustellen. In der Praxis blieben
die Unregelmäßigkeiten weiterhin bestehen.
Fassen wir einmal zusammen:
-
Seit Jahren sinkt das Honorarniveau,
weil die Behörden sparen müssen.
-
Immer häufiger werden
die Dolmetscher nicht – wie eigentlich vorgeschrieben – persönlich
geladen, sondern ein Büro erhält den Auftrag.
-
In vielen Städten haben
Büros (wettbewerbswidrige?) Exklusivverträge mit den Gerichten
und der Polizei abgeschlossen.
-
Ausgerechnet diejenigen,
die dafür zuständig sind, Recht und Gesetz durchzusetzen, nämlich
die Gerichte und die Polizei, halten sich als Auftraggeber in vielen Fällen
nicht an Recht und Gesetz.
Außerdem ist anzunehmen,
dass Beamte bestochen werden. Die schwarzen Schafe unserer Branche sind
Insidern seit langem namentlich bekannt, einige Büros treiben bereits
in zweiter Generation ihr Unwesen. Meist sind die Inhaber sogar Mitglied
eines Berufsverbandes. Warum scheint es trotzdem kein wirksames Mittel
gegen diese Missstände zu geben?
Weil die Problematik, wie
schon gesagt, auf Behördenseite nicht erkannt ist. Und weil auf der
Seite der Kollegen zu wenige qualifizierte Profis bereit sind zu kämpfen,
um diese Missstände zu beseitigen. Dabei ist dieser Bereich ein großer
Markt, der konjunkturunabhängig arbeitet, was in einer wirtschaftlichen
Krisenzeit wie der heutigen nicht unerheblich ist.
Haben Sie die Hoffnung,
dass sich in Zukunft die Situation der Gerichts- und Polizeidolmetscher
wieder verbessert? Oder sollte man professionell arbeitenden Kollegen empfehlen,
sich aus diesem Markt zurückzuziehen?
Als überzeugte Optimistin
halte ich es mit dem Sprichwort „Steter Tropfen höhlt den Stein“.
Je mehr qualifizierte Profis als Einzeldolmetscher in diesem Bereich tätig
werden, um so mehr werden die Behörden erkennen, was wirkliche Qualität
ist und sich nicht mehr mit fünftklassigen Leistungen von Möchtegern-Dolmetschern
zufrieden geben.
Darüber
hinaus könnte man mit Dolmetschprofis bei gemeinsamen Aktionen weitaus
mehr erreichen als bisher. Wir haben es mal in Düsseldorf – zugegeben
nur kurz – geschafft, alle gemeinsam zu streiken. Und siehe da, dann ging
es mit dem Honorar. Das kann man nur mit Profis machen, die auch andere
Einnahmequellen haben.
Siehe hierzu auch unser Dossier.
Die ATICOM finden Sie im Internet unter www.aticom.de.
[Interview: Richard Schneider.
Bild: Gradincevic-Savic.] |
Dragoslava Gradincevic-Savic

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