Dolmetscher/in
und Übersetzer/in (FH/Uni): Verdienst/Einkommen
Die folgenden Angaben sollen
als Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen
vermitteln. Da sie unverbindlich sind, können aus ihnen keine Ansprüche
abgeleitet werden.
Sind
Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen (FH/Uni) Angestellte im Öffentlichen
Dienst, bemisst sich das Einkommen nach dem Bundesangestelltentarifvertrag.
Auch bei einer Beschäftigung in der privaten Wirtschaft haben Tarifverträge
einen maßgeblichen Einfluss auf den Verdienst. Einkommen werden aber
auch unabhängig von Tarifverträgen vereinbart.
Eine
Zuordnung in die verschiedenen Vergütungsgruppen der Tarifverträge
ist unter anderem von der Schwierigkeit der Aufgaben, Verantwortung und
beruflichen Erfahrung abhängig. Daneben sind regionale Unterschiede
sowie Abweichungen zwischen den verschiedenen Branchen und Unternehmen
Gründe dafür, dass die folgend genannten Grundvergütungen
nur als Anhaltspunkt für die Einkommenshöhe dienen können.
Tarifbereich Öffentlicher
Dienst, Ostdeutschland
In diesem Tarifbereich wird
folgende tarifliche Vergütung bezahlt: Für Angestellte des Bundes
und der Länder in den oberen Vergütungsgruppen ein Monatsbruttogehalt
ab 3.194 Euro. Hier ist die Grundvergütung mit Ortszuschlag
Stufe 1 und allgemeiner Zulage zu Grunde gelegt.
Tarifbereich Groß-
und Außenhandel, Nordrhein-Westfalen
In diesem Tarifbereich werden
folgende tarifliche Grundvergütungen bezahlt: Für Angestellte
in den oberen Vergütungsgruppen ein Monatsbruttogehalt von 3.032
bis 3.487 Euro.
Quellen
WSI-Tarifhandbuch 2002,
Verlag: Bund, Erscheinungsjahr: 2002, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches
Institut in der Hans-Böckler Stiftung (WSI); WSI Tarifarchiv; Bundes-Angestelltentarifvertrag
(BAT); Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen im Jahr 2001/Bundesministerium
für Arbeit und Sozialordnung.