2003-08-26
Gerichtsdolmetscherkosten
in Österreich: 3,56 Mio. Euro pro Jahr
Der Einsatz von Dolmetschern
kostet die österreichische Justiz pro Jahr rund 3,56 Mio. Euro. Davon
entfallen auf das Zivil- und Strafrecht 2,9 Mio. Euro, auf Sozialsachen
327.000 Euro und auf andere Rechtssachen 363.000 Euro. Diese für das
Jahr 1998 geltenden Zahlen nannte Justizminister Dr. Nikolaus Michalek
(63, parteilos) 1999 in einer Parlamentssitzung auf Anfrage des Abgeordneten
und früheren Justizministers Dr. Harald Ofner (71, FPÖ).
Nachfolgend
das stenografische Protokoll der Parlamentssitzung:
Abgeordneter
Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Meine Frage
lautet: Häftlinge wie vieler Sprachen werden derzeit in den österreichischen
Justizanstalten angehalten?
Präsident Dr. Heinz
Fischer: Bitte um Beantwortung, Herr Bundesminister.
Bundesminister für
Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Unsere Statistiken erfassen nicht die Anzahl der von Häftlingen
gesprochenen Sprachen, wohl aber die Anzahl der Herkunftsländer der
Häftlinge und die Anzahl jener Häftlinge, die keine beziehungsweise
nur unzureichende Deutschkenntnisse haben.
Von den
zum Stichtag 1. Feber 1999 eingesessenen 7 011 Insassen haben 1 810 – das
sind 25,8 Prozent – nicht die österreichische Staatsbürgerschaft
besessen und kamen aus insgesamt 81 Staaten. Rund 850 Insassen der 7 011
– das sind etwa 12 Prozent der Gesamtinsassen – verfügen über
keine beziehungsweise nur unzureichende Deutschkenntnisse.
Präsident Dr. Heinz
Fischer: Zusatzfrage? Bitte.
Abgeordneter Dr. Harald
Ofner (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Das deckt sich mit meinen
Informationen. 81 Sprachen werden tatsächlich in den Justizanstalten
gesprochen. Damit komme ich zu meiner Zusatzfrage: Wieviel kosten die Dolmetscher,
die die Justiz im Jahr einsetzt? Nach meiner Information handelt es sich
um eine Summe in der Größenordnung von 200 Millionen Schilling
[14,53 Mio. Euro] oder ähnlich.
Präsident Dr. Heinz
Fischer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für
Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Ich habe jetzt nur jene Zahlen, die ich
zum letzten Mal vorbereitet hatte, als die Frage gestellt worden war, welche
Dolmetschkosten an den österreichischen Gerichten im Jahr 1998 angelaufen
sind.
Im übrigen
sind natürlich 81 Staaten nicht 81 Sprachen, weil in vielen (Abg.
Dr. Ofner: Aber 81 Sprachen sagt die Justizverwaltung!) Staaten Spanisch
und in einigen Deutsch gesprochen wird. Also es reduziert sich. Ich schätze:
auf zwischen 40 und 50. Aber es sind genug. (Abg. Dr. Ofner: Es
gibt generell andere Länder, wo mehrere Sprachen gesprochen werden!)
Ja, also gut, ich würde sagen: ungefähr die Hälfte. Aber
40 bis 50 Sprachen sind auch genug.
Mir liegen
nur die Dolmetschkosten bei den Gerichten vor; das sind nicht jene, die
im Vollzug sind. Dabei haben die gesamten Dolmetschkosten im Jahr 1998
nahezu 49 Millionen [Schilling, rund 3,56 Mio. Euro] ausgemacht. (Abg.
Dr. Ofner: Zivil- und Strafrecht zusammen?)
Präsident Dr. Heinz
Fischer: Bitte, am Wort ist der Herr Minister!
Bundesminister für
Justiz Dr. Nikolaus Michalek (fortsetzend): Im Zivilrecht- und Strafrecht
machte das knapp 40 Millionen [2,9 Mio. Euro] aus, etwa 4,5 Millionen [327.000
Euro] in Sozialsachen und 5 Millionen [363.000 Euro] in anderen Rechtssachen.
(Abg. Dr. Ofner: Danke, Herr Minister!)
[Text: Richard Schneider. Quelle:
Stenographisches Protokoll der 180. Sitzung des Nationalrates der Republik
Österreich, XX. Gesetzgebungsperiode, Mittwoch, 1999-07-14. Bild:
Österreichisches Parlament.] |
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