2005-02-27a
Österreich: Dolmetschstudenten werden generell vom Grundwehrdienst zurückgestellt
Wer in Österreich als 18-Jähriger zum Wehrdienst einberufen wird, braucht diesen zunächst nicht anzutreten, wenn ein Studium der angewandten Sprachwissenschaft geplant ist. 
    Künftige Dolmetscher und Übersetzer werden generell bis zum Abschluss ihres Studiums zurückgestellt, denn danach sind sie für das Militär wesentlich wertvoller. Das Bundesheer hofft, auf diese Weise den Bedarf an Sprachmittlern besser decken zu können.
    Diese Regelung gilt darüber hinaus nur noch für die Studiengänge Medizin und Veterinärmedizin. Alle anderen Studierwilligen haben keine Chance, sich zurückstellen zu lassen, wie Die Presse unter der Überschrift „Grundwehrdienst: Schlupfloch für Ärzte und Dolmetscher“ meldet. Allerdings prüft das Bundesheer jedes Jahr nach, ob auch ein entsprechender Studienerfolg geschafft wurde – sonst droht die sofortige Einberufung.
    Die besondere Wertschätzung gegenüber Angehörigen unseres Berufsstandes schlägt sich auch in der Besoldung nieder. Bei Auslandseinsätzen wird ein „Dolmetsch mit Diplom“ wie ein Major (1.888 Euro), ein „Dolmetsch ohne Diplom“ wie ein Hauptmann (1.640 Euro) bezahlt – ein deutlicher Vorteil gegenüber dem einfachen Rekruten (1.194 Euro).
[Text: Richard Schneider. Bild: Bundesministerium für Landesverteidigung.] www.uebersetzerportal.de